Worum geht es bei der Biotopverbundplanung?
Der Biotopverbund im Offenland orientiert sich an den Bedürfnissen gezielt ausgewählter Arten, die vor allem offene, besonnte Flächen mit extremen Standortbedingungen benötigen, da deren Lebensräume in unserer Landschaft immer seltener werden. Außerdem sind es oft Arten, die weniger mobil sind, z.B. Laufkäfer, Heuschrecken, Reptilien und Amphibien. Auch die Bindung an bestimmte Pflanzenarten macht es für viele Tierarten schwierig, über größere Entfernung hinweg neue Lebensräume zu besiedeln.
Für einen funktionierenden Biotopverbund ist es wichtig, ein großräumiges Konzept zu haben. Einzelne Maßnahmen finden so ihren Platz im großen Netzwerk der Landschaft und ihre Funktion ist klar, ob Kernlebensraum, Korridor oder Trittstein.
Welche Maßnahmen sind vorstellbar?
Besonders wichtig ist es, die vorhandenen Kernlebensräume so zu gestalten und zu pflegen, dass deren Qualität erhalten oder verbessert wird.
Das erreicht man z.B. durch:
- Vorhandene magere Wiesen und Weiden in verträglichem Umfang nutzen, (Beweidung, Schnitt) und keine zusätzlichen Nährstoffe auf die Flächen bringen
- Wiederaufleben lassen von historischen Nutzungs- und Bewirtschaftungsformen, wie Wanderschäferei, Streunutzung, Mahd mit dem Balkenmäher
- Entwicklung von Hochstaudenfluren entlang von Gewässern
In einem zweiten Schritt wird die Landschaft angereichert mit geeigneten Verbundelementen.
Neuanlagen können sein:
- Kleine, fischfreie, besonnte Gewässer
- Gewässerrandstreifen mit mehrjährigen Blühbrachen oder Hochstaudenfluren mit regelmäßigem Entfernen von Gehölzaufwuchs
- Wiederherstellung des natürlichen Wasserhaushalts zur Neuschaffung von Feucht- und Nasswiesen
- Blütenreiche Säume in offener Landschaft oder entlang von vorhandenen Hecken und Waldrändern
- Mehrjährige Wechselbrachen oder Dauerbrachen
- Offene, voll besonnte Sand- und Schotterflächen
Informationen für Kommunen
Was bringt die kommunale Biotopverbundplanung der Gemeinde?
- Sie bietet einen guten Überblick über den Zustand der Natur im Gemeindegebiet und ein Maßnahmenkonzept für konkrete Einzelmaßnahmen.
- Sie bildet die Grundlage für die Erhaltung eines attraktiven Umfelds für die Naherholung und ein Steuerungsinstrument sein für eine touristische Nutzung.
- Sie definiert eine Förderkulisse für Maßnahmen nach der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) für Förderung zu 70%.
- Die Biotopverbundplanung kann Grundlage sein für eine fundierte vorausschauende Bauflächenentwicklung. Flächen für den Biotopverbund können über Flächennutzungspläne und Grünordnungspläne gesichert werden.
- Biotopverbund-Maßnahmen können als Ökokonto-Maßnahme anerkannt werden.
- Sie ist eine langfristige Planungsgrundlage für den gezielten Ankauf von Flächen, die auch für den Ausgleich von Eingriffen geeignet sind.
- Die Biotopverbundplanung erschließt sinnvolle Maßnahmen für den Ausgleich von Eingriffen, gebündelt auf wichtige Flächen.
Wie kommen wir an Fördergelder?
Voraussetzungen für die Förderung sind:
- Ein Gemeinderatsbeschluss, die Planung in Auftrag zu geben
- Ausschreibung der Planung auf der Grundlage eines angepassten Musterleistungsverzeichnisses in Abstimmung mit dem LEV
- Es müssen mindestens drei Angebote vorliegen
Welches Vorgehen ist sinnvoll?
- Der LEV berät und hilft bei der Antragstellung
- Vorabinformation der Akteure im Gebiet und Abfragen von vorhandenem Wissen
- vor Auftragsvergabe wird der Förderantrag bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt
- Die Gemeinde stellt einen Antrag (Vordrucke nach LPR) bei der Unteren Naturschutzbehörde (UN) als Bewilligungsstelle
- Förderung erfolgt nach der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) Teil E3 – Dienstleistungen
- Zuwendungsempfänger sind Gebietskörperschaften
- Die Förderhöhe beträgt 90% der Brutto-Kosten (inklusive Mehrwertsteuer), die daraus resultierenden Maßnahmen werden für Kommunen zu 70% gefördert
- Die Fördersumme bemisst sich am günstigsten Vergleichsangebot
Informationen für Landwirte
Wie können sich Landwirte einbringen?
- Biotopverbundmaßnahmen erfolgen auf freiwilliger Basis und können über LPR und FAKT gefördert werden, wenn eine genehmigte Biotopverbundplanung vorliegt, z.B. Grünlandextensivierung oder mehrjährige Blühflächen.
- Auf Grenzertragsböden kann der Einsatz von Nährstoffen minimiert werden.
- Flächen im Biotopverbund können gleichzeitig Kompensationsflächen, Refugialflächen oder ökologische Vorrangflächen sein. Maßnahmen werden in sinnvoller Weise gebündelt.
- Auch kleine Flächen können für den Biotopverbund wertvoll sein, wenn sie an der richtigen Stelle liegen. Sie können dann Trittsteine oder neue Wanderlinien werden.
Informationen für die Öffentlichkeit
Wie können sich Bürger*innen einbringen?
- Sprechen Sie Ihre Gemeindevertreter an und werben Sie für die Durchführung einer Biotopverbundplanung.
- Gremien, Behörden, LEV, Landwirte und die interessierte Bevölkerung können sich im Planungsprozess einbringen mit Ideen, Wissen, und Flächen.
- Sammeln Sie Ihre Ideen, die dann gebündelt in den Planungsprozess eingebracht und überprüft werden können.
- Teilen Sie Ihr Wissen über Vorkommen besonderer Arten.
- Helfen Sie bei der Biotop- und Landschaftspflege mit, damit Hecken, Teiche, Böschungen, Magerrasen und Streuobstwiesen ihre ökologische Funktion im Biotopverbund erfüllen können.
- Unterstützen Sie die landwirtschaftlichen Betriebe, die mit Rücksicht auf Flora und Fauna wirtschaften.